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Antragstellung (Förderperiode 2014-2020)

Von der Projektidee ... über die Antragstellung ... zum realisierten Projekt 

- Ein Leitfaden zur Antragstellung -

Bitte lassen Sie sich durch das Regionalmanagement beraten, bevor Sie eine Projektidee einreichen.

Folgende Punkte sind für eine Antragstellung zu beachten:

1. Von der Projektidee ...

1.1 Projektidee - Ableitung aus dem REK

Die Idee für ein Projekt sollte sich aus dem Regionalen Entwicklungskonzept (REK) für die Region Südliches Emsland ableiten lassen. Außerdem sollte sie den Zielsetzungen der Handlungsfelder entsprechen. Die Projektidee muss der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) anhand eines Projektvorschlages inkl. Kostenplan vorgestellt werden. Die LAG entscheidet, ob das Projekt mit Unterstützung von Leader-Fördermitteln durchgeführt werden kann.

1.2 Förderfähigkeit nach den Richtlinien

Die geplante Maßnahme muss nach den entsprechenden Richtlinien förderfähig sein. Es handelt sich dabei um Richtlinien, die aus dem Niedersächsischen PFEIL (Programm zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen 2014-2020) zur Umsetzung der ELER-Verordnung erarbeitet wurden. Zur EU-Förderung in Niedersachsen siehe auch: http://www.ml.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=32718&_psmand=7

Informationen zum PFEIL können unter folgendem Link abgerufen werden: http://www.ml.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=35128&article_id=125826&_psmand=7

Zu den Richtlinien erhalten Sie hier vertiefende Informationen.

1.3 Alternative Fördermöglichkeiten

Ist ein Projekt nicht über den Leader-Ansatz, d.h. über die Richtlinien aus PFEIL / ELER, förderfähig, gibt es evtl. alternative Möglichkeiten. Hierzu berät das Regionalmanagement.

1.4 Träger des Projektes

Im Rahmen des Projektes muss festgelegt werden, welche Kommune bzw. sonstige Träger die Hauptverantwortung für das Projekt übernimmt. Der Projektträger stellt den Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde und übernimmt die gesamte finanzielle Abwicklung des Projektes. Neben dem Projektträger müssen alle weiteren Projektpartner, z.B. Kommunen, Vereine, Stiftungen, andere Institutionen, benannt werden.

1.5 Kosten

Der Projektvorschlag sollte bereits eine belastbare Kostenschätzung enthalten, die zumindest die groben Kostenblöcke der Maßnahmen beziffert. Auf Grundlage der Gesamtkosten ergibt sich der Anteil der zuwendungsfähigen Kosten.

1.6 Finanzierung

Die Projektskizze sollte ebenfalls schon einen groben Finanzierungsplan enthalten. Abzustimmen ist außerdem, inwieweit Drittmittel (z.B. von Stiftungen) als öffentliche Kofinanzierung anerkannt werden.

 

2. ... über die Antragstellung ...

2.1 Förderung aus dem Leader-Kontingent

Die Förderung erfolgt aus dem Leader-Kontingent, welches der Region Südliches Emsland in der Förderperiode 2014-2020 zur Verfügung steht. Das Budget für die gesamte Förderperiode beträgt insgesamt 2,4 Mio. Euro.

Die Lokale Aktionsgruppe entscheidet, ob ein Projekt gefördert werden kann. Die eingereichten Projektvorschläge werden anhand von ausgewählten Kriterien bewertet (Infos: Bewertung). Damit wird sichergestellt, dass die Projekte den Zielsetzungen des Regionalen Entwicklungskonzeptes entsprechen. Am LAG-Beschluss sind private Partner aus dem Wirtschafts- und Sozialbereich (WiSo-Partner) ebenso beteiligt wie kommunale Vertreter. (Informationen zur LAG siehe hier)

Fällt der LAG-Beschluss positiv aus, kann über das Regionalmanagement ein Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (ArL) gestellt werden.

Für eine Förderung über den Leader-Ansatz ist eine Kofinanzierung aus öffentlichen Mitteln (z. B. Kommune, Landkreis, öffentlich anerkannte Stiftung) erforderlich.

2.2 Förderhöhe

Die Höhe der Förderung eines Projektes ist von der Art des Antragstellers abhängig. Hier wird unterschieden zwischen 
1. öffentlichen Antragstellern und gemeinnützigen Rechtsformen
2. privaten Antragstellern.

2.2.1 Öffentliche Antragsteller und gemeinnützige Rechtsformen

- Nachweis des Status der Gemeinnützigkeit, der auf Antrag vom zuständigen Finanzamt gewährt wird

Zuwendungshöhe
  • 50 % der förderfähigen Kosten (BEIEinander)
  • +10 % bei interkommunalen Projekten, Kooperationsprojekten mit Nachbarregionen, Regionalmanagement (MITEinander) oder modellhaften Projekten, die besonders innovativ sind und deren Ergebnisse auf die Region übertragbar sind (FÜREinander)
  • Ausnahmeregelung:
    • Wegebau: 40 % der förderfähigen Kosten (nur multifunktionaler Wegebau)
  • Ergänzend ist eine Kofinanzierung aus öffentlichen Mitteln von ¼ der EU-Förderung (LEADER) erforderlich
Finanzierungsbeispiel
 
Gesamtkosten (brutto) 100.000 €  
Leaderförderung
(50% der Bruttokosten)
50.000 €  
Zuschuss 
z.B. Landkreis, Gemeinde
15.000 € Die öffentliche Kofinanzierung muss min. in Höhe von 1/4 der Leaderfördersumme sein!
Zuschuss
z.B. Stiftung xy
5.000 €
Eigenanteil Antragsteller 30.000 €  


Definitionen
Wegebau (Multifunktional)
  • Sanierung vorhandener Wege vor Neuausweisung
  • Entsprechung der Zielsetzung von Schutzgebieten
  • Multifunktionalität der Wege, die gegeben ist, wenn
    • Wirtschaftswege mit ausgewiesenen Rad-, Reit- und Wanderwegen übereinstimmen oder
    • Naturhindernisse überquert werden (hierzu gehören insbesondere alle Brücken)

Mindestfördersummen
Projekte mit einem Zuwendungsbetrag unter 500 € bzw. 1.000 € bei Gebietskörperschaften werden nicht gefördert.
 
Höchstfördersummen
Für Projekte öffentlicher Antragssteller und gemeinnütziger Rechtsformen sind keine Höchstfördersummen festgelegt.

Antragstermine
Für Projekte öffentlicher Antragssteller und gemeinnütziger Rechtsformen gibt es keine festen Antragstermine.

2.2.2 Private Antragsteller (natürliche und andere juristische Personen)

Zuwendungshöhe

  • 30 % der förderfähigen Kosten (BEIEinander)
  • +10 % bei interkommunalen Projekten (MITEinander) oder modellhaften Projekten, die besonders innovativ und deren Ergebnisse auf die Region übertragbar sind (FÜREinander)
  • Ergänzend ist eine Kofinanzierung aus öffentlichen Mitteln von ¼ der EU-Förderung (LEADER) erforderlich

Finanzierungsbeispiel

Gesamtkosten (brutto) 100.000 €  
Leaderförderung
(30% der Bruttokosten)
30.000 €  
Zuschuss 
z.B. Landkreis, Gemeinde
10.000 € Die öffentliche Kofinanzierung muss min. in Höhe von 1/4 der Leaderfördersumme sein!
Zuschuss
z.B. Stiftung xy
3.000 €
Eigenanteil Antragsteller 57.000 €  


Mindestfördersummen
Projekte mit einem Zuwendungsbetrag unter 500 € bzw. 1.000 € bei Gebietskörperschaften werden nicht gefördert.
 
Höchstfördersummen
Für Projekte privater Antragssteller liegt die Höchstförderung bei 25.000 €.

Antragstermine
Für Projekte privater Antragssteller sind Projekte bis zum 31.03. und 30.09 eines Jahres einzureichen.
 
2.3 Antragstellung

Der Antrag wird vom Projektträger an die Bewilligungsstelle gerichtet. Die Antragstellung erfolgt jedoch über das Regionalmanagement, da dieses die Anlage 7.3 zu dem Projektantrag erstellen muss.

Bei der Antragserstellung unterstützt das Regionalmanagement.

Die Auftragsvergabe, die gesamte Finanzierung sowie die Projektverwaltung sind durch den Projektträger sicherzustellen. Die Fördermittel werden nach Durchführung des Projektes an den Antragsteller ausgezahlt (Erstattungsverfahren).

 

3. ... zum realisierten Projekt

3.1 Umsetzung

Nachdem das Antragsverfahren durchlaufen wurde und erst nachdem ein positiver Zuwendungsbescheid von der Bewilligungsbehörde ausgestellt wurde, darf mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden.

3.2 Dokumentation

Im Rahmen der Projektumsetzung muss eine Dokumentation des Projektes erfolgen, ebenso sollte Öffentlichkeitsarbeit betrieben werden.

3.3 Abrechnung

Nach erfolgreicher Umsetzung des Projektes rechnet der Projektträger die Maßnahme mit der zuständigen Bewilligungsbehörde ab. Die Fördermittel werden nach Abschluss im Erstattungsverfahren ausgezahlt. Drittmittel müssen ggf. über die Zahlstelle abgewickelt werden und stehen erst nach Abschluss des Projektes zur Verfügung.

Zu allen Punkten erhalten Sie weitere Informationen beim Regionalmanagement.