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Projektförderung im Rahmen von Leader (Förderperiode 2014-2020)

Grundsätzlich gelten folgende Regeln für die Leader-Projektförderung:

  • Kofinanzierung:

Projekte, die durch Leader gefördert werden, müssen vom Projektträger oder von anderen Dritten gegenfinanziert werden, eine Vollförderung durch Leader ist ausgeschlossen. Der Förderanteil ist abhängig von verschiedenen Einflussgrößen (z.B. Rechtsnatur des Antragstellers) und kann zwischen 30 und 60 Prozent schwanken.

  • Vereinbarkeit mit den regionalen Entwicklungszielen:

Projekte, die im Leader-Gebiet "Südliches Emsland" gefördert werden, müssen zu den Zielen und Handlungsfeldern passen, die im Regionalen Entwicklungskonzept (REK) "Südliches Emsland - Einander verbunden" festgelegt sind.

Wenn Sie eine Projektidee haben, berät Sie die Geschäftsstelle der LAG Südliches Emsland gerne über Fördermöglichkeiten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Detaillierte Informationen zur Antragstellung erhalten Sie hier.