Leader steht für
Liaison
entre
actions de
développement de l´
économie
rurale
Vernetzung von Aktivitäten der wirtschaftlichen Entwicklung ländlicher Räume und stellt eine integrative und sektorübergreifende EU-Fördermethode zur Entwicklung des ländlichen Raums dar. Die Umsetzung erfolgt auf lokaler Ebene innerhalb sogenannter Leader-Regionen. Private und öffentliche Akteure der Region schließen sich zu einer "Lokalen Aktionsgruppe" (LAG) zusammen und entwickeln für ihre Region mittels eines Bottom-up-Ansatzes ein Regionales Entwicklungskonzept. Dieses dient als Grundlage für die Umsetzung konkreter Projekte und Kooperationsmaßnahmen. Darüber hinaus vernetzt sich die LAG auf nationaler und internationaler Ebene zum Austausch von Erfahrungen und Ergebnissen.
Film: LEADER für Einsteiger
Der Filmbeitrag ist unter dem folgenden Link abrufbar:
Die Grundlagen des Leader-Prinzipes sind:
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Territorialer Ansatz: Jede Region hat eine eigene, unverwechselbare Identität. Sie kennzeichnet sich durch gemeinsame Geschichte, Traditionen und soziale Zusammengehörigkeit. Aus den regionalen Besonderheiten wird ein eigenständiges Regionsprofil entwickelt.
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Bottom-up-Ansatz: Die Bevölkerung wird in Form von lokalen Akteuren, sozialen und wirtschaftlichen Interessensgruppen sowie öffentlichen und privaten Organisationen in Entscheidungen demokratisch eingebunden.
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Regionales Entwicklungskonzept: Aktionspartner aus dem öffentlichen und privaten Bereich konzipieren gemeinsam Ziele, Leitlinien und Handlungsstrategien, die die Regionalentwicklung voran bringen.
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Integrierter, partnerschaftlicher Ansatz: Partner aus öffentlichem und privatem Bereich arbeiten zusammen, tauschen vorhandenes Know-how aus und lernen voneinander. Die Lokale Aktionsgruppe ist das Gremium, das Strategien und Maßnahmen steuert und über Projekte entscheidet.
Leader 2014-2020
Leader - Gemeinschaftsinitiative der EU
Seit 1991 variieren je nach Förderzeitraum die Namen für das Leader-Programm: Nach LEADER, LEADER II, LEADER+ und Leader 2007-2013 steht aktuell die Förderphase Leader 2014-2020 an. Derzeit gibt es in Niedersachsen 41 Leader-Regionen.
Leader in Niedersachsen
Niedersachsen und Bremen haben in der neuen Förderperiode 2014-2020 im Rahmen des ELER ein gemeinsames "Programm zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum (PFEIL)" entwickelt, bei dem Leader mit insgesamt 95 Mio. Euro ausgestattet ist. Niedersachsenweit werden 41 Leader-Regionen gefördert, die somit über EU-Fördermittel in Höhe von jeweils 2,4-2,8 Mio. Euro verfügen. Damit soll ein Großteil der ländlichen Regionen abgedeckt werden. In der abgelaufenen Förderperiode 2007-2013 wurden 32 Leader-Regionen in Niedersachsen gefördert.
Schwerpunkte der ELER-Förderung
Die EU-Förderpolitik zur Entwicklung des ländlichen Raums konzentriert sich in der neuen Förderperiode 2014-2020 durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die ländliche Entwicklung (ELER) auf sechs thematische Prioritäten:
- Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten
- Förderung der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft und des Generationswechsels in den landwirtschaftlichen Betrieben
- Förderung der Organisation der Nahrungsmittelkette und des Risikomanagements in der Landwirtschaft
- Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung von Ökosystemen, die von der Land- und Forstwirtschaft abhängig sind
- Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Ernährungs- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft
- Förderung der sozialen Eingliederung, der Bekämpfung der Armut und der Wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten
Den sechs o.g. Prioritäten sind jeweils Maßnahmen zugeordnet. Leader ist als Maßnahme 6.7. unter der Priorität 6 gelistet und näher beschrieben.
Die Umsetzung des ELER erfolgt in Deutschland über Programme der Bundesländer.
Förderung
Im Rahmen der Projektförderung werden nicht rückzahlbare Zuschüsse vergeben. Der Fördersatz aus EU-Mitteln beträgt für Leader-Regionen max. 80%. Jede Leader-Region legt individuell in ihrem regionalen Entwicklungskonzept die entsprechenden Fördersätze fest.
Zuständigkeiten